Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ist ein Verbrechen.
Es ist sexualisierte Gewalt zumeist an Frauen und Mädchen und ein Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches, §232 ff. StGB.
Betroffenen von Menschenhandel muss die Chance gegeben werden zu Beratung und medizinischer Versorgung; zur Klärung ihres Aufenthaltstatus und zur Erstattung einer Anzeige.
Ein vor Menschenhändler*innen sicheres Umfeld ist dafür Mindestvoraussetzung.
Betroffene von Menschenhandel sind Frauen und Mädchen überwiegend aus Westafrika, aber auch aus Ost- und Südosteuropa, Asien und Deutschland.
Sie werden mit falschen Versprechen auf Arbeit oder Ehe nach Deutschland gelockt. Sie können die deutsche Sprache nicht und sind damit im fremden Land hilflos. Sie wissen darum, wie notwendig es ist, ihre Familien in den Herkunftsländern zu unterstützen.
Die Frauenberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel (NADESCHDA) hat ihren Sitz in Herford und wurde 1997 gegründet. Sie ist für den Raum Ostwestfalen-Lippe zuständig.
Ihr Name "Nadeschda" kommt aus dem Russischen und heißt "Hoffnung".
NADESCHDA wurde 1997 auf Initiative einer Gruppe von Frauen im Rahmen der Dekade "Kirchen in Solidarität mit den Frauen 1988 - 1998" gegründet. Trägerin ist die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.
In Deutschland werden sie mit erheblichen psychischen Druck und physischer Gewalt zur Prostitution gezwungen oder daran gehindert, aus der Prostitution auszusteigen.
In Deutschland angekommen, werden sie in Bordelle, bordellähnliche Einrichtungen oder auf den Straßenstrich gebracht und müssen dort der Prostitution nachgehen.
Menschenhandel ist ein lukratives Geschäft für die Täter. Die Gewinne sind vergleichbar mit jenen im Waffen- und Drogenhandel, die Strafen fallen jedoch weitaus geringer aus.
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt und für die Verurteilung der Täter werden Zeuginnen benötigt.
Eine Aussage bedeutet für die von Menschenhandel betroffene Frau, dass sie sowohl dem Druck und der möglichen Gewalt durch den Täter gegen ihre eigene Person als auch gegen ihre Familien in den Herkunftsländern standhalten müssen.
Menschenhandel ist Frauenhandel - das ist auch in Ostwestfalen-Lippe traurige Realität.
90% aller Betroffenen von Menschenhandel sind Frauen und Kinder.
Etliche der betroffenen Frauen sagen vor Gericht gegen ihre Peiniger aus - eine quälende Prozedur für diese traumatisierten Frauen. Hier beginnt die Arbeit der Prozessbegleitgruppe, (gegründet 1999).
Ehrenamtliche Frauen aus Ostwestfalen-Lippe versuchen, den Opferzeuginnen im Gerichtssaal den Rücken zu stärken. Durch eine Telefonkette werden sie über einen anstehenden Prozess in Herford, Bielefeld, Osnabrück oder andernorts informiert. Wer Zeit hat, fährt hin. Für die Opferzeuginnen ist es wichtig, dass auch andere im Zuschauerraum sind, nicht nur Freunde und Angehörige ihrer Peiniger.
Seit Bestehen der Beratungsstelle haben sich die Herkunftsländer der Frauen verändert, die Wege nach Deutschland und in die Prostitution sowie die Zugänge zur Beratungsstelle; nicht aber die individuelle Not der einzelnen Frauen, die Traumatisierung und der Bedarf an fachlicher Unterstützung auf dem Weg der Gesundung.
Sie können Termine vereinbaren, Fragen klären, Adressen und weitere Anlaufstellen erfragen sowie erste Informationen einholen.
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. versucht seit Jahrzehnten, Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, auf unterschiedliche Weise zu helfen.
Die spezialisierte Beratungsstelle für von Menschenhandel betroffene Frauen wird gefördert durch das Land NRW sowie durch die Stadt Bielefeld, die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn, Kirchen, Stiftungen, Vereine und Privatpersonen.
Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.
Sparkasse Hellweg-Lippe
BIC:
WELADED1SOS
IBAN:
DE27 4145 0075 0003 0296 00
Stichwort:
NADESCHDA
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